Kanzlei Portugall, Mainz-Bretzenheim
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Autokauf

Ob ich Ihnen zur Zeit zu dieser Entscheidung gratulieren soll oder Ihnen lieber Taschentücher reichen soll, weiß ich nicht. In Zeiten von Dieselgate (Diesel-Affäre, Abgas-Affäre und wie dies sonst noch in der Presse genannt wird) ist eine Entscheidung zum Autokauf eine schwierige Entscheidung. Aber auch ohne diese Probleme ist der Kauf eines Autos, insbesondere der Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs eine knifflige Sache. Ich empfehle Ihnen, einen schriftlichen Kaufvertrag abzuschließen, auch wenn natürlich der mündliche Kaufvertrag (Kauf mit Handschlag) auch gilt. Nehmen Sie einen Freund oder Bekannten mit, der Sie bei den Gesprächen mit dem Autoverkäufer begleitet und auch zuhört, was zwischen Ihnen und dem Verkäufer besprochen wird. Heben Sie die Unterlagen, die Sie im Vorfeld vom Verkäufer erhalten haben, also z.B. Internetanzeigen, E-Mails, Zahlungsbelege usw., sorgfältig auf. Auf jeden Fall kann ich Ihnen nur raten, dass Sie sehr intensiv bei dem Verkäufer des Autos nachfragen, insbesondere wenn es sich um einen Diesel handelt. Klären Sie ab, ob der Diesel mit einer Schummelsoftware ausgestattet ist oder nicht, ob Updates durchgeführt werden müssen und anderenfalls die Zwangsstilllegung droht oder nicht und (WICHTIG) nehmen Sie die Äußerungen des Verkäufers in den Kaufvertrag auf. Dies gilt natürlich nicht nur für Fragen im Zusammenhang mit dem Diesel, sondern auch für alle Fragen und Umstände an dem Auto, die für Sie wichtig sind. Wenn es Ihnen z.B. auf den Verbrauch ankommt, dann nehmen Sie die Äußerungen dazu in den Kaufvertrag auf. Lassen Sie sich bitte nicht vom Verkäufer abwimmeln, dass dies nicht notwendig ist. Ich möchte nicht jeden Verkäufer als Lügner hinstellen, aber leider habe ich - berufsbedingt - nun einmal mit den Fällen zu tun, in denen der Verkäufer hinterher nicht mehr weiß, was er beim Verkauf alles erzählt hat. Dann kommt es in einem Prozess auf die Glaubwürdigkeit der Zeugen an.