Kanzlei Portugall, Mainz-Bretzenheim
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Kaufrecht

-Garantie-


Im Gegensatz zur Gewährleistung ist die Garantie immer freiwillig. Eine Garantie kann aber nie die Gewährleistungsrechte ersetzen. Diese Gewährleistungsrechte stehen Ihnen zu. Sie können auch nicht durch eine Garantie beschränkt werden. Wenn Sie einen Gewährleistungsfall haben, lassen Sie sich auch nicht von Ihrem Verkäufer an den Garantiegeber verweisen. Der Verkäufer ist für die Gewährleistungsrechte Ihr Ansprechpartner und Anspruchsgegner.

In der Praxis finden Sie Garantien von Händlern oder Herstellern. Wirbt ein Hersteller aber mit einer Garantie (z.B. im Fernsehen oder auf Plakaten), dann ist er daran auch gebunden.

Aber niemand ist verpflichtet, Ihnen eine Garantie zu geben. Der Garantiegeber kann daher auch die Voraussetzungen für das Eintreten eines Garantiefalls bestimmen ebenso wie die Leistungen in einem Garantiefall. Also, achten Sie genau auf die Regelungen zur Garantie. Heben Sie sich alle Unterlagen dazu auf.