Kanzlei Portugall, Mainz-Bretzenheim
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Mietrecht

Ein Mietvertrag kann auf zwei Weisen beendet werden, und zwar mit einer ordentlichen Kündigung und einer außerordentlichen Kündigung. Bei einer ordentlichen Kündigung muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden, die bei Mietern und Vermietern unterschiedlich sein kann. Bei einer außerordentlichen Kündigung muss gerade keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Bei einer solchen außerordentlichen Kündigung müssen aber gravierende Gründe vorliegen.

Streitpunkte können auch bei Mieterhöhungen entstehen. Um hier einen Streit zu vermeiden, sollten Sie ganz klare Regelungen in Ihrem Mietvertrag festlegen. Legen Sie keine Regelungen fest, gelten die gesetzlichen Regelungen.

Ein sehr streitiges Thema sind Mängel, derentwegen die Miete gemindert wird.

Auch Streit über die Abrechnung der Nebenkosten ist nicht selten.