Was ist im Falle eines Unfalls zu tun?
Sichern Sie die Unfallstelle, also Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen. Bei Personenschäden im Zweifel immer den Rettungswagen kommen lassen. Bei größeren Unfällen rufen Sie die Polizei. Dies gilt auch, wenn der Verursacher weggefahren ist. Unfallflucht ist eine Straftat! Auch wenn der Unfallgegner unter Alkohol oder Drogen steht, rufen Sie die Polizei. Die darf dann die entsprechenden Blutentnahmen veranlassen. Bei Bagatellunfällen kommt die Polizei meistens nicht mehr.
Auf jeden Fall sollten Sie - soweit Sie dazu in der Lage sind - von dem Unfallort Fotos machen. Ich höre immer wieder mal von Mandanten, dass sie doch keine Kamera dabei haben. Was ist mit Ihrem Handy? Wenn Sie Selfies machen können, können Sie auch einfach zwei Autos fotografieren. Machen Sie Fotos von der Unfallörtlichkeit (Straße mit Fahrstreifenmarkierungen oder Kreuzungsbereich mit Verkehrsschildern usw.), welche Fahrzeuge beteiligt sind (mit Kfz-Kennzeichen) wie die beteiligten Autos stehen, wo die Autos Beschädigungen haben. Das kann später helfen, um den Ablauf des Unfalls zu rekonstruieren. Lassen Sie sich die Daten von dem Unfallgegner geben, unabhängig davon, ob Sie der Unfallschädiger oder der Unfallgeschädigte sind. Unterschreiben Sie dem Unfallgegner nichts am Unfallort! Das kann Ihnen unter Umständen Probleme mit Ihrer Haftpflichtversicherung bereiten. Melden Sie den Unfall Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung.
Lassen Sie Verletzungen dokumentieren, also gehen Sie zum Arzt.
Wenn Sie der Unfallgeschädigte sind, dürfen Sie auch einen Anwalt beauftragen, der Ihre Interessen vertritt. Die dadurch entstehenden Anwaltskosten sind von dem Unfallgegner bzw. seiner Versicherung zu erstatten. Ihr Anwalt wird dann mit Ihnen die weitere Vorgehensweise besprechen, um Ihren Schaden gegenüber dem Gegner und seiner Versicherung geltend zu machen.